Gashausschau
In den Technischen Regeln der Gasinstallation ist festgeschrieben, das Eigentümer / der Betreiber dazu verpflichtet ist seine Gasinstallation einmal im Kalenderjahr zu prüfen. Spätestens bei einem Schadenfall wird die Versicherungsgesellschaft an Sie herantreten und fragen ob Sie Ihren Verpflichtungen nach gekommen sind und die Leitung entsprechen überprüft wurde.
Sie als Eigentümer sind verpflichtet alles ab der Hauptabsperreinrichtung zu prüfen oder prüfen zu lassen. Vor der Erstinbetriebnahme bzw. alle 12 Jahre ist die Gasleitung mittels einer Leckmengenmessung durch einen Fachunternehmer zu prüfen.
Mit der richtigen Behandlung durch die Gas-Hausschau, sorgen Sie für eine Früherkennung von Mängeln an der Gasanlage und somit das die Gasanlage intakt bleibt und Gefahren erst gar nicht entstehen. Ein weiterer Vorteil bei einer Gashausschau über uns ist, dass Sie eine neutrale Bewertung der Schwachstellen bekommen. Sowie eine entsprechende Dokumentation die immer an die aktuelle Gesetzeslage angepasst ist.
Damit Sie den Jahres-Check nicht selbst durchführen müssen, bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Überprüfungstätigkeiten diesen Service zusätzlich an. Selbstverständlich führen wir die Gas-Hausschau auch dann durch, wenn keine Kehr- und Überprüfungstätigkeiten in Ihrem Gebäude auszuführen sind.